Schritt 1 von 1
Belege/Rechnungen einreichen
Was gilt es zu beachten?
- Wir benötigen die Leistungsabrechnung Ihrer Sozialversicherung
- Bei Privatarztrechnungen muss eine Diagnose vermerkt sein, bzw. ein Vermerk der durchgeführten Behandlung.
- Bei Rechnungen von Brillen oder Kontaktlinsen muss eine Dioptrienzahl vermerkt sein.
- Physio- und Psychotherapierechnungen können nur refundiert werden, wenn eine Verordnung vom Arzt mitgeschickt wird.
- Ärztlich verordnete Medikamente werden inklusive Rezeptgebühr vergütet.